Wo auf der Nordseeinsel Juist wohnt eigentlich der Koch Ihres Lieblingsrestaurants?
Vielleicht haben Sie sich diese Frage schon einmal gestellt. Juist verfügt als Insel nur über begrenzten Raum, sodass mit diesem sorgsam umzugehen ist. Es gilt Wohnraum und Gewerbeflächen zu entwickeln.
Dieser Herausforderung möchten wir uns als Genossenschaft, in Zusammenarbeit mit der Inselgemeinde Juist, stellen. Ganz nach dem Prinzip "Was einer alleine nicht vermag, das schaffen Viele!" fordern wir alle Einheimischen und Gäste auf unser Vorhaben zu unterstützen. Um gemeinsam mehr zu erreichen! Aktuelle Nachrichten veröffentichen wir auf unserer für jeden zugänglichen Facebook-Seite.
Am 05.01.2015 traf sich das Gründerteam im Nationalparkhaus auf Juist zur Gründung unserer Genossenschaft. Mit dem Ziel die Wohnraumsituation auf der Insel zu verbessern, ging es in die Gründungsprüfung. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. bestätigte am 06.10.2015 die Zulassung, sodass nach der ersten öffentlichen Vorstellung am 26.04.2016 die Eintragung ins Genossenschaftsregister beantragt wurde. Am 13.02.2017 wurde die Eintragung bekannt gemacht.
Um Entscheidungen und damit die Entwicklung unseres Vorhabens demokratisch zu gestalten, entschieden wir uns für die Rechtsform der Genossenschaft.
Unser Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Er wird auf sechs oder zwölf Jahre bestellt. Zur Zeit setzt sich der Vorstand aus nachfolgenden Personen zusammen:
Der Aufsichtsrat unserer Genossenschaft besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. Er wird von der General-/Vertreterversammlung für sechs Jahre gewählt. Zur Zeit setzt sich der Aufsichtsrat aus nachfolgenden Personen zusammen:
Der Vorstand unserer Genossenschaft lädt jährlich zur Generalversammlung ein. Alle Genossenschaftsmitglieder haben das Recht an dieser Versammlung teilzunehmen. Es werden die Jahresergebnisse, Berichte und Ausblicke präsentiert und Beschlüsse gefasst. Die Generalversammlung findet auf Basis der Satzung und des Genossenschaftsgesetzes statt.
Sofern Sie nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit der Vollmachtserteilung.
Sie interessieren sich für unsere Genossenschaft und möchten mitmachen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Satzung zur Verfügung.